Steuerrecht
Abstimmung von wirtschaftlichen Vorgängen mit dem Steuerrecht. Das Steuerrecht wird immer komplexer und unübersichtlicher - und wirtschaftlich immer wichtiger!
Die wirtschaftlichen Sachverhalte werden ebenfalls komplizierter, ihre Basis - sei es rechtlicher Art wie z.B. Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arztrecht - oder sei es wirtschaftlicher Art, z.B. unter Finanzierungsaspekten - ist oft nur begrenzt zu beeinflussen.
Beratung, second opinion, Rechtsbehelfsverfahren und Gestaltungen (siehe dort) für die Gebiete der
- Einkommenssteuer
- Körperschaftssteuer
- Gewerbesteuer
- Ertragssteuer
Schenkungs- und Erbschaftssteuer / Nachfolge für
- Unternehmen und Freiberufler
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaft
- Kapitalgesellschaft
- Privatpersonen
Beides kreativ und korrekt miteinander zu verzahnen ist unser Bestreben.