Steuergestaltungsberatung
Wirtschaftliche Entscheidungen haben immer bestimmte steuerliche Beurteilungen zur Folge. Diese muss man vorher kennen.
Für das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht braucht man den Juristen, und zwar den beratenden Anwalt mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit. Für das Steuerrecht braucht man andererseits den Steuerberater, der Erfahrung hat mit der Umsetzung von Gestaltungen in seinem Bereich, der also prospektiv denkt.
Wir versuchen, meist in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, den Weg in die optimale Rechtsform zu entwickeln, zu verhandeln, umzusetzen und ggfs. die verbindliche Rechtsmeinung Ihres Finanzamtes einzuholen - und das optimal nach Ihren persönlichen Zielvorstellungen.